Dorf in Hessen

Europäischer Landwirtschaftsfonds

Ziel der Förderung ist es, die ländlichen Räume Hessens als attraktive Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsräume zu erhalten. Geförderte Maßnahmen müssen nachhaltig und klimaschonend sein, denn es geht um eine langfristige Verbesserung der Lebensqualität.

Was ist der ELER?

Der ELER ist ein EU-Förderprogramm für die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume in der Europäischen Union. Zusammen mit dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) stellen diese beiden Fonds die zwei Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) dar. Die mit dem ELER-Fonds in Hessen angestrebten Ziele, Maßnahmen und geplanten Ausgaben sind für die Jahre 2014-2020 (inkl. 2 Übergangsjahre von 2020 bis 2022) im Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen (EPLR) sowie für die Jahre 2023-2027 im GAP-Strategieplan festgelegt. Erfahren Sie auf den nachfolgenden Seiten mehr über die vielfältigen Fördermöglichkeiten.

Umsetzung des ELER

„Die Umsetzung der vielfältigen Fördermaßnahmen, die über den ELER-Fonds finanziert werden, erfolgt in Hessen im Rahmen des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum des Landes Hessen - dem EPLR 2014-2020 (verlängert bis 2022) sowie in der nächsten Förderperiode im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023-2027.“

Regeln Veröffentlichungen

Ziel ist es, den Beitrag der EU zur Unterstützung der Mitgliedstaaten besser bekannt zu machen.

Näheres zur Publizität regelt der Artikel 13 in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 808/2014 der Kommission vom 17.07.2014 (ELER-Durchführungsverordnung). Die potenziell Begünstigten, wie auch die Öffentlichkeit, sind über die Rolle der durch die EU geförderten Maßnahmen und über die entsprechend einzuhaltenden Transparenz- und Publizitätsvorschriften mittels Internetangebot, Broschüren und Faltblätter sowie sonstige Informationsmaßnahmen zu informieren.

Durch die Begünstigten ist hinsichtlich der Publizitätsregelungen folgendes zu beachten:

  • Bei einem Investitionsvolumen ab 50.000 Euro je Vorhaben müssen Erläuterungstafeln angebracht werden.
  • Ein Hinweis auf eine gewährte ELER-Förderung muss auf einer Webseite des Begünstigten erfolgen, falls diese im Zusammenhang mit der Förderung steht.
Beschreibung

Merkblatt mit Muster für Erläuterungstafeln

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Logo EPLR

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QR-Code EPLR

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